staatsanwaltschaftlich

staatsanwaltschaftlich
staats|an|walt|schaft|lich 〈Adj.〉 die Staatsanwaltschaft betreffend, zu ihr gehörig ● \staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einleiten

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staats|an|walt|schaft|lich <Adj.>:
die Staatsanwaltschaft betreffend, dazu gehörend; den Staatsanwalt betreffend.

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staats|an|walt|schaft|lich <Adj.>: die Staatsanwaltschaft betreffend, dazu gehörend; den Staatsanwalt betreffend: die -en Ermittlungen sind abgeschlossen.

Universal-Lexikon. 2012.

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